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Unsere Leistungen

Wir bieten umfassende Informationen und Ratschläge rund um die digitale Motorfahrzeugvignette in der Schweiz. Alle Informationen sind kostenlos und ohne versteckte Gebühren.

Leistung 1

Kaufberatung

Wir erklären Ihnen alle verfügbaren Kaufkanäle und helfen Ihnen, den für Sie besten Weg zu finden.

Leistung 2

Prozessbegleitung

Schritt-für-Schritt-Anleitungen für den Kauf der digitalen Vignette, von der Vorbereitung bis zur Aktivierung.

Leistung 3

Rechtliche Information

Umfassende Informationen über Ihre Rechte und Pflichten als Fahrzeughalter in der Schweiz.

Leistungsdetails

Die digitale Motorfahrzeugvignette ist seit dem 1. Januar 2023 die Standardform der Schweizer Autobahnvignette. Sie ersetzt die bisherige Klebevignette für Fahrzeuge mit einem Schweizer Kennzeichen. Für ausländische Fahrzeuge ist weiterhin die Klebevignette erhältlich.

Die Vignette berechtigt zur Nutzung des Schweizer Nationalstrassennetzes (Autobahnen und Autostrassen) für ein Kalenderjahr. Sie ist vom 1. Dezember des Vorjahres bis zum 31. Januar des Folgejahres gültig – also insgesamt 14 Monate.

Der Preis der Vignette beträgt CHF 40.– und ist gesetzlich festgelegt. Es gibt keine Rabatte, keine Mehrfachvignetten und keine Tages- oder Wochenpässe für das gesamte Nationalstrassennetz.

Bewertungsfaktoren

Die folgende Tabelle gibt Ihnen einen Überblick über alle wichtigen Faktoren bei der Nutzung der digitalen Vignette:

FaktorWertHinweis
PreisCHF 40.– (gesetzlich festgelegt)Einheitspreis, keine Verhandlung möglich
Gültigkeitsdauer14 Monate (1. Dez. bis 31. Jan.)Gilt für das gesamte Nationalstrassennetz
KaufkanalOnline, Post, Tankstelle, GrenzeMehrere Optionen verfügbar
AktivierungszeitSofort nach KaufKeine Wartezeit
KontrollmethodeAutomatisch + mobilKennzeichen wird abgeglichen
BussenhöheCHF 200.– + VignettenkaufOrdnungswidrigkeit
ÜbertragbarkeitNicht übertragbarAn Kennzeichen gebunden
RückerstattungNicht möglichKein Widerruf nach Kauf
AusnahmenVignettenfreie StrassenBestimmte Kantonsstrassen
FahrzeugkategorienBis 3,5 t zulässiges GesamtgewichtSchwerfahrzeuge haben LSVA
Gültigkeit im AuslandNur SchweizKeine EU-Gültigkeit
Technische AnforderungenGültiges KennzeichenKeine weiteren Anforderungen

Grenzen und Ausnahmen

Die Vignettenpflicht gilt nicht für alle Fahrzeuge und Strassen. Folgende Ausnahmen sind zu beachten:

Einsprachen und Beschwerden

Falls Sie eine Busse erhalten haben oder der Meinung sind, dass Ihre Vignette zu Unrecht nicht im Register eingetragen wurde, haben Sie folgende Möglichkeiten:

  1. Schriftliche Einsprache beim Bundesamt für Strassen (ASTRA), Mühlestrasse 2, 3063 Ittigen, innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt des Bussenbescheids.
  2. Online-Formular auf der ASTRA-Website (astra.admin.ch) unter "Kontakt und Beschwerden".
  3. Angaben in der Einsprache: Kennzeichen, Kaufdatum, Kaufkanal, Transaktionsnummer, Kopie der Kaufbestätigung.
  4. Bearbeitungszeit: In der Regel 30–60 Arbeitstage.
  5. Rechtsmittel: Bei Ablehnung der Einsprache kann Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht eingereicht werden.

Servicegebiet

Unsere Informationen gelten für das gesamte Schweizer Nationalstrassennetz. Besondere regionale Aspekte finden Sie auf unserer Servicegebiet-Seite.